Rechtstracker.at
Entscheidung 8 ObS 12/12s×

Entscheidung 8 ObS 12/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0050580 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Die Frage, ob der Anfechtungsgegner bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit die Benachteiligungsabsicht des Schuldners hätte wissen müssen, ist eine Rechtsfrage. Unterlässt es der Anfechtungsgegner, sich gewissenhaft über die Vermögenslage des Schuldners zu infor …
RS0050964 Rechtssatz 16.11.1988Zivilrecht
Sozialpläne, die den Arbeitnehmer nur deshalb übergebührliche Leistungen zubilligen, weil diese ohnehin der Insolvenzausfallgeldfonds zahlt und die damit lediglich der Chance wegen geschlossen werden, einen Dritten zu belasten, sind unzulässig. Diese Erwägu …
RS0050972 Rechtssatz 27.06.1990Zivilrecht
Auch Sozialpläne unterliegen als Betriebsvereinbarungen neben den besonderen Vorschriften des ArbVG den Bestimmungen des ABGB. Der Anschluss eines Sozialplans ist ein Rechtsgeschäft, welches bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einer Gläubigeran …
RS0051207 Rechtssatz 27.06.1990Zivilrecht
Durch einen Sozialplan neu geschaffene Arbeitnehmeransprüche genießen keine insolvenzrechtliche Sonderstellung, weder bei der Geltendmachung gegenüber dem Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds noch bei der Geltendmachung im Insolvenzverfahren selbst.
RS0076409 Rechtssatz 08.05.1991Zivilrecht
Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich …
RS0076696 Rechtssatz 22.11.1989Zivilrecht
Wurde darüber, ob ein Anspruch auf Grund einer anfechtbaren Rechtshandlung erworben wurde, mangels Einwendung durch den Masseverwalter in einem Prozess noch nicht rechtskräftig entschieden, so ist diese Frage im Verfahren nach dem IESG vom Arbeitsamt selbst …
RS0076711 Rechtssatz 22.06.1995Zivilrecht
Die Verjährung von Ansprüchen ist eine von Amts wegen zu prüfende Anspruchsvoraussetzung.
RS0101976 Rechtssatz 23.05.1996Zivilrecht
Ob dem Anfechtungsgegner die Benachteiligungsabsicht des Schuldners hätte auffallen müssen, hängt im allgemeinen von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0128401 Rechtssatz 27.11.2012Zivilrecht
Eine in einem Sozialplan als (hier erzwingbare) Betriebsvereinbarung festgelegte Leistung gewinnt nicht den Charakter einer gesetzlichen Leistung, sie ist aber auch keine freiwillige Leistung. Der Abschluss eines Sozialplans stellt ein Rechtsgeschäft dar, d …