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Entscheidung 9 Nc 17/12t×

Entscheidung 9 Nc 17/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036155 Rechtssatz 21.05.1990Zivilrecht
Wird aus rechtlichen Gründen im Verfahren zur Bewilligung der Verfahrenshilfe eine Rechtsverfolgung als aussichtslos beurteilt, ist dies allein nicht ausreichend, die Unparteilichkeit des Richters im Hauptverfahren in Zweifel zu ziehen. Eine Besorgnis der B …
RS0042064 Rechtssatz 16.11.1983Zivilrecht
Nach den Zivilverfahrensvorschriften wirkt eine Befangenheit, die in einer bestimmten Rechtssache angezeigt wurde, nicht automatisch über diese hinaus auf eine andere.
RS0045892 Rechtssatz 30.09.1987Zivilrecht
Die bloße Zugehörigkeit eines fachkundigen Laienrichters zu einer politischen Partei ist kein Ablehnungsgrund.
RS0045933 Rechtssatz 12.11.1974Zivilrecht
Die Frage der Befangenheit lässt sich nicht abstrakt generell für alle mit den Rechtssachen des Ablehnenden befassten Richter lösen.
RS0045935 Rechtssatz 24.05.1989Zivilrecht
In erster Linie kommen als Befangenheitsgründe private persönliche Beziehungen zu einer der Prozessparteien oder zu ihren Vertretern in Betracht, die ein Naheverhältnis begründen, das bei objektiver Betrachtung zumindest geeignet ist, den Anschein einer Vor …
RS0045943 Rechtssatz 06.04.1978Zivilrecht
Bei der Entscheidung über die Anzeige der Selbstablehnung handelt es sich nicht um die Wahrnehmung von Parteiinteressen, sondern um das öffentliche Interesse an der Objektivität der Rechtsprechung. Niemand vermag zu dieser Voraussetzung mehr beizutragen, al …
RS0045949 Rechtssatz 13.12.1994Undefined
Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden.
RS0045970 Rechtssatz 01.09.1987Zivilrecht
Von einem Richter kann erwartet werden, dass er auch dann unbefangen entscheidet, wenn eine Partei gegen ihn Klagen, Aufsichtsbeschwerden erhebt bzw Strafanzeigen und Disziplinaranzeigen erstattet.
RS0045975 Rechtssatz 11.07.1973Zivilrecht
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Dass die Mitglieder des VwGH anlässlich der Erledigung einer Beschwerde an der Rechtsauffassung, die in einer früheren Entscheidung …
RS0046052 Rechtssatz 17.11.1993Undefined
Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden.
RS0046053 Rechtssatz 17.11.1993Undefined
Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt.
RS0046076 Rechtssatz 24.01.1972Undefined
In erweiterter Auslegung des § 20 Z 2 JN anerkennt die Judikatur (Spruch Nr 171) und Lehre (Fasching I S 203) als Ausschließungsgrund von der Ausübung des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen außer dem dort umschriebenen Verwandtschaftsverhältnis und Sc …
RS0108696 Rechtssatz 30.09.1997Zivilrecht
Das Bestehen eines kollegialen Verhältnisses der Richter des zur Entscheidung berufenen Gerichtshofes zu einem abgelehnten Richterkollegen allein vermag weder dessen Befangenheit noch auch etwa die Zweckmäßigkeit einer Delegierung zu begründen, weil der Ges …