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Entscheidung 9 Ob 59/12k×

Entscheidung 9 Ob 59/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017390 Rechtssatz 28.01.1981Zivilrecht
Der Regressanspruch des Mitschädigers gegen den Rechtsträger, dessen Organe einen Schaden mitverschuldeten, entsteht erst mit der tatsächlichen Zahlung; erst zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung des Regressanspruches.
RS0028394 Rechtssatz 12.01.1983Zivilrecht
Der Rückersatzanspruch gemäß § 1313 ABGB zweiter Satz entsteht, wie in den Fällen der §§ 896, 1302 ABGB, noch nicht mit dem Schaden des Dritten selbst oder mit der Geltendmachung des Schadenersatzanspruches durch den geschädigten Dritten, sondern erst dann, …
RS0030251 Rechtssatz 14.05.1975Zivilrecht
Der Schädiger kann seinen ihm gemäß Art XII Z 3 EGUStG 1972 zustehenden Rückersatzanspruch in einem gegen ihn geführten Schadenersatzprozess nicht geltend machen, sondern ist auf die Führung eines getrennten Rechtsstreites verwiesen.
RS0032266 Rechtssatz 25.10.1960Zivilrecht
Hat das Finanzamt die Haftung des Arbeitgebers auf Grund des § 72 EStG für zuwenig abgezogene Lohnsteuer in Anspruch genommen, so tritt der Arbeitgeber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers (Republik Österreich) ein; er ist in einem solchen Fall befug …
RS0036216 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Sind die beiden Beklagten von einem gemeinsamen Anwalt vertreten, ist der Klägerin gegenüber anzunehmen, dass jeder von ihnen diesem Vertreter die Hälfte der Kosten zu bezahlen hat. Wegen des Obsiegens des Zweitbeklagten ist daher die Klägerin zum Kosteners …
RS0037844 Rechtssatz 20.11.1980Zivilrecht
Der das Mehrwertsteuersystem beherrschende Grundsatz der offenen Überwälzung der USt auf den Letztverbraucher und die in diesem Zusammenhang geschaffene Vorsteuerabzugsmöglichkeit der Unternehmer soll nach der Absicht des Gesetzgebers aber auch bei der Scha …
RS0037853 Rechtssatz 07.06.1978Zivilrecht
Wurde Schadenersatz auf Grund angenommener Reparaturkosten einschließlich Umsatzsteuer zuerkannt, so ist der vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte ohne Rücksicht darauf, ob bzw wie er die Reparatur durchführen ließ, im Sinne des Art XII Z 3 EGUStG 1972 zum …
RS0037861 Rechtssatz 20.11.1980Zivilrecht
Für den Fall der Ersatzleistung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung einer Sache ist jener Zeitpunkt für die Entstehung des Rückersatzanspruches maßgebend, in dem der Ersatzberechtigte den Vorsteuerabzug unter der Annahme einer unverzüglichen Wieder …
RS0037872 Rechtssatz 20.11.1980Zivilrecht
Für das Entstehen des Rückersatzanspruches kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte von der Vorsteuerabzugsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch macht, sondern nur, ob er hiezu berechtigt wäre. Dabei müssen Umstände, die allein in seinem Willensbereich liege …
RS0037884 Rechtssatz 20.11.1980Zivilrecht
Wenn der vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte darauf verzichtet, die Voraussetzungen für einen möglichen Vorsteuerabzug - etwa durch Beschaffung einer vorsteuerabzugstauglichen Reparaturkostenrechnung (§ 11 UStG 1972) - zu schaffen, so ist das seine Sache …
RS0038172 Rechtssatz 14.05.1975Zivilrecht
Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes der Bereicherung, der Verwendung oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch …
RS0075909 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Aus der Überschrift zu Art XII wird deutlich, dass die in Z 3 geregelten "ersatzrechtlichen Sondervorschriften" bürgerlich-rechtlicher Natur sind, wobei die Absicht des Gesetzgebers darin liegt, eine an sich gerechtfertigte Vermögensverschiebung zugunsten d …
RS0113455 Rechtssatz 27.04.2000Zivilrecht
Mangels einer Leitfunktion in Steuersachen gemäß § 528 Abs 1 ZPO (hier in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 16 MRG) ist der Oberste Gerichtshof nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen.
RS0123321 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Dass Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, deren Verletzung einem Mitbewerber vorgeworfen wird, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn von § 528 Abs 1 ZPO.
RS0126594 Rechtssatz 15.12.2010Zivilrecht
Der ERV-Zuschlag gemäß § 23a RATG gebührt nur für verfahrenseinleitende, nicht jedoch für fortgesetzte Schriftsätze, unter denen nicht nur Rechtsmittel, sondern auch weitere Rechtsmittelbeantwortungen zu verstehen sind.
RS0128979 Rechtssatz 31.07.2013Zivilrecht
Die Haftung gemäß § 67a Abs 2 Satz 3 ASVG ist vom Gesetzgeber als Ausfallhaftung konzipiert. Wer aus der Haftung nach § 67a ASVG zahlt, hat grundsätzlich einen Regressanspruch gegen den Beitragsschuldner. § 67a Abs 3 Z 2 ASVG räumt dem Auftrag gebenden Unte …