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Entscheidung 9 ObA 70/11a×

Entscheidung 9 ObA 70/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021267 Rechtssatz 30.08.1989Zivilrecht
Der Arbeitgeber hat neben Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers auch andere immaterielle und materielle Interessen des Arbeitnehmers im besonderen Maß zu wahren. Diese für das Arbeitsrecht verstärkt ausgeprägten Schutzpflichten wirken auch im vorvertraglic …
RS0021544 Rechtssatz 23.04.1986Zivilrecht
Die materiellen und immateriellen Interessen des Dienstnehmers haben im Rahmen des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber gewahrt zu werden.
RS0085545 Rechtssatz 13.04.1988Zivilrecht
Das über die Feststellungsklage im Sinne des § 54 Abs 1 ergehende Urteil wirkt nur zwischen den Prozessparteien, also zwischen den parteifähigen Organen der Arbeitnehmerschaft und dem Arbeitgeber; es wirkt hingegen nicht (auch) zum Vorteil oder zum Nachteil …
RS0111618 Rechtssatz 28.01.1999Zivilrecht
Keine Kollektivvertragsfähigkeit eines Arbeitgeberverbandes von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, deren Unternehmenszweck auch die Hausverwaltung ist, hinsichtlich von Hausbesorgern, die als Arbeitnehmer seiner Mitglieder in deren …
RS0127854 Rechtssatz 29.03.2012Zivilrecht
Gegen die Satzungserklärung zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind (BAGS-KV) nach § 18 ArbVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
RS0127855 Rechtssatz 29.03.2012Zivilrecht
Kommt ein Arbeitgeber nicht seiner Informationspflicht nach § 41 des Kollektivvertrags für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind (BAGS-KV) nach und unterlässt der Die …
RS0127856 Rechtssatz 29.03.2012Zivilrecht
Die Einstufung der Pflegehelferinnen nach § 28 des Kollektivvertrags für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind (BAGS-KV) stellt nicht auf erschwerte Bedingungen ab, s …