Rechtssatz RS0018222
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018222
Entscheidungsdatum
05.12.2023
Rechtssatz
Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. Dass der zur Zeit der Dienstbarkeitsherstellung erstellte Plan nicht mehr in der Urkundensammlung vorhanden ist, geht zu Lasten des Antragstellers.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 14/80
Entscheidungstext OGH 02.09.1980 5 Ob 14/80
- 7 Ob 551/86
Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 551/86
nur: Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. (T1)
Veröff: SZ 59/50 = JBl 1986,644
- 1 Ob 198/99w
Entscheidungstext OGH 05.08.1999 1 Ob 198/99w
Auch; nur T1
- 5 Ob 69/03p
Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 69/03p
Auch; Beisatz: Liegt die Voraussetzung des § 3 Abs 2 LiegTeilG nicht vor, was nach Maßgabe des verwiesenen § 12 Abs 2 GBG zu entscheiden ist, kann die lastenfreie Abschreibung nur mit Zustimmung des Eigentümers des herrschenden Gutes oder im Rechtsweg erwirkt werden. (T2)
Beisatz: Gegen den Willen des Eigentümers des herrschenden Grundstücks kann die lastenfreie Abschreibung im Grundbuchsverfahren nur erfolgen, wenn die räumliche Beschränkung im Grundbuch eingetragen ist und außerdem noch durch Urkunden, die den Anforderungen des § 74 Abs 1 GBG entsprechen, eindeutig nachgewiesen wird, dass sich die Dienstbarkeit auf das abzuschreibende Trennstück nicht bezieht. (T3)
- 7 Ob 270/05i
Entscheidungstext OGH 05.07.2006 7 Ob 270/05i
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Ein mit einer Dienstbarkeit über Trink- und Nutzwasserbezug belastetes Grundstück. (T4)
- 5 Ob 110/07y
Entscheidungstext OGH 13.07.2007 5 Ob 110/07y
Auch; Beis wie T3
- 5 Ob 156/07p
Entscheidungstext OGH 16.10.2007 5 Ob 156/07p
nur T1; Veröff: SZ 2007/157
- 5 Ob 77/09y
Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob 77/09y
Vgl; Beisatz: Wenn nicht offenkundig ist oder durch urkundlichen Nachweis dargetan wird, dass an den zu übertragenden Teilen des öffentlichen Wasserguts aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Fischereirechte mehr bestehen könnten, bedarf es der Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten für eine lastenfreie Abschreibung. (T5)
- 5 Ob 39/13s
Entscheidungstext OGH 28.08.2013 5 Ob 39/13s
Auch
- 5 Ob 38/18a
Entscheidungstext OGH 13.03.2018 5 Ob 38/18a
nur: Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. (T6)
- 5 Ob 113/21k
Entscheidungstext OGH 15.07.2021 5 Ob 113/21k
Beis wie T3
- 5 Ob 191/21f
Entscheidungstext OGH 09.06.2022 5 Ob 191/21f
nur T6; Beis wie T3
- 5 Ob 205/23t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 05.12.2023 5 Ob 205/23t
vgl; nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018222
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2024
Dokumentnummer
JJR_19800902_OGH0002_0050OB00014_8000000_001