Rechtssatz RS0027367
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027367
Entscheidungsdatum
30.03.2020
Rechtssatz
In einem "Schutzgesetz" ist eine "konkrete", eine "detaillierte" Verhaltensnorm zu sehen, die "das gebotene und verbotene Verhalten genauer umschreibt". Schutzgesetze haben eine "Verdeutlichungsfunktion".
Entscheidungstexte
- 7 Ob 540/90
Entscheidungstext OGH 22.03.1990 7 Ob 540/90
Veröff: ImmZ 1990,287 = VersR 1991,612
- 1 Ob 2047/96b
Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2047/96b
Auch; Veröff: SZ 69/188
- 1 Ob 30/99i
Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 30/99i
Auch; nur: In einem "Schutzgesetz" ist eine "konkrete", eine "detaillierte" Verhaltensnorm zu sehen, die "das gebotene und verbotene Verhalten genauer umschreibt". (T1)
Beisatz: Beschreibt eine gesetzliche Bestimmung gebotenes oder verbotenes Verhalten genau und ergibt sich aus dieser, dass sie gerade den Schutz bestimmter Interessen im Auge hat, so liegt ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB vor. (T2)
- 5 Ob 23/04z
Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 23/04z
Auch; nur T1; Beisatz: Die RN 211102 und 211130 des Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) betreffend die Ausrüstung von Tankfahrzeugen sind grundsätzlich als Schutznormen zu qualifizieren. (T3)
- 7 Ob 258/05z
Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob 258/05z
Auch
- 2 Ob 143/09g
Entscheidungstext OGH 17.06.2010 2 Ob 143/09g
Vgl; Veröff: SZ 2010/67
- 4 Ob 114/10h
Entscheidungstext OGH 15.12.2010 4 Ob 114/10h
- 1 Ob 16/17k
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 1 Ob 16/17k
Auch; Beisatz: Hier: § 43 Abs 3 WKG stellt kein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB dar, weil konkrete und eindeutige Verhaltensanordnungen oder ‑verbote nicht enthalten sind, sondern lediglich in ganz allgemeiner Formulierung die Vertretung der fachlichen Interessen der Mitglieder im Zusammenhang mit bestimmten Zielen anordnet. (T4)
Beisatz: Hier: Stilllegung einer Baustelle wegen Anzeige. (T5)
- 4 Ob 227/18p
Entscheidungstext OGH 27.11.2018 4 Ob 227/18p
Auch; Beisatz: Allgemein gehaltene Bestimmungen wie hier ein Verweis auf den einzuhaltenden technischen Sicherheitsstandard, die keine konkreten Verpflichtungen normieren, sind keine Schutzgesetze. (T6)
- 2 Ob 28/19k
Entscheidungstext OGH 30.03.2020 2 Ob 28/19k
Beisatz: Hier: § 3 Abs 1 FuttermittelG (FMG) ist daher kein Schutzgesetz. (T7)
Anm: SZ 2020/23
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0027367
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023
Dokumentnummer
JJR_19900322_OGH0002_0070OB00540_9000000_002