Rechtssatz RS0048766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048766
Entscheidungsdatum
13.06.2006
Rechtssatz
Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll, doch darf dieses Erfordernis nicht überbetont werden; eine nähere persönliche Beziehung entspricht ihm.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 509/91
Entscheidungstext OGH 20.03.1991 3 Ob 509/91
Veröff: EFSlg 28/4
- 1 Ob 2329/96y
Entscheidungstext OGH 20.12.1996 1 Ob 2329/96y
Auch; Veröff: SZ 69/292
- 1 Ob 111/02h
Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 111/02h
- 7 Ob 102/02d
Entscheidungstext OGH 12.06.2002 7 Ob 102/02d
Beisatz: Auch eine (bloße, aber jedenfalls) nähere persönliche Beziehung wird unter Umständen als ausreichend erachtet. (T1)
- 8 Ob 163/02g
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 163/02g
Auch; nur: Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. (T2)
- 9 Ob 8/03x
Entscheidungstext OGH 12.02.2003 9 Ob 8/03x
Vgl auch; Beisatz: Wenngleich auch unter Erwachsenen die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand nicht völlig übergangen werden. (T3)
- 10 Ob 306/02a
Entscheidungstext OGH 08.04.2003 10 Ob 306/02a
Auch; Beis wie T3
- 2 Ob 254/03x
Entscheidungstext OGH 13.11.2003 2 Ob 254/03x
Beisatz: Die von der Wahlmutter dem Wahlkind (ihrem Neffen) bereits seit Jahren zugeflossenen Geldzuwendungen können von dieser ebenso unverändert weiterhin vorgenommen werden, wie es auch keiner adoptionsrechtlichen Sonderstellung zur (allenfalls vorgesehenen) Erbeinsetzung des Neffen durch die Tante (oder deren noch lebende Mutter) bedarf. (T4)
- 8 Ob 134/03v
Entscheidungstext OGH 25.11.2003 8 Ob 134/03v
Auch
- 9 Ob 58/04a
Entscheidungstext OGH 09.06.2004 9 Ob 58/04a
Auch; Beisatz: Verwandtenbesuche allein oder auch im Zusammenhang mit Geldgeschenken reichen nicht hin, um daraus bereits auf ein solches Naheverhältnis schließen zu können. (T5)
- 7 Ob 183/04v
Entscheidungstext OGH 08.09.2004 7 Ob 183/04v
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Begründung (Herstellung) einer Eltern-Kind-Beziehung ist jedenfalls erforderlich und hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab. (T6)
- 9 Ob 92/04a
Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 Ob 92/04a
Auch; Beisatz: Wenngleich die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand auch nach der hier noch anzuwendenden Rechtslage vor der Neufassung des § 180a ABGB durch die Nov BGBl I Nr. 58/2004 nicht völlig übergangen werden. (T7)
- 4 Ob 184/05w
Entscheidungstext OGH 24.01.2006 4 Ob 184/05w
- 10 Ob 45/06z
Entscheidungstext OGH 13.06.2006 10 Ob 45/06z
Vgl auch; Beis wie T7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048766
Dokumentnummer
JJR_19910320_OGH0002_0030OB00509_9100000_001