- 1 Ob 559/78
Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 559/78
- 7 Ob 699/82
Entscheidungstext OGH 16.12.1982 7 Ob 699/82
Auch
- 1 Ob 596/92
Entscheidungstext OGH 25.08.1992 1 Ob 596/92
Auch; nur: Es genügt für die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses, wenn die aufgekündigte Wohnung zumindest in mancher Beziehung noch Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Familienlebens des Mieters ist. (T1)
Veröff: WoBl 1993,139
- 10 Ob 516/95
Entscheidungstext OGH 20.02.1996 10 Ob 516/95
Beisatz: Zu § 30 Abs 2 Z 6 MRG. (T2)
Veröff: SZ 69/32
- 3 Ob 2275/96x
Entscheidungstext OGH 11.03.1998 3 Ob 2275/96x
- 6 Ob 333/98h
Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 333/98h
nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Sie darf nur nicht als Absteigquartier oder nur aus Bequemlichkeit tagsüber benützt werden. (T3)
- 10 Ob 370/99f
Entscheidungstext OGH 15.02.2000 10 Ob 370/99f
Beis wie T3
- 8 Ob 349/99b
Entscheidungstext OGH 13.07.2000 8 Ob 349/99b
Beis wie T3
- 9 Ob 26/03v
Entscheidungstext OGH 02.04.2003 9 Ob 26/03v
nur T1
- 9 Ob 96/03p
Entscheidungstext OGH 27.08.2003 9 Ob 96/03p
Vgl auch; Beisatz: In der Verwendung der Wohnung nur 1-2 mal monatlich zu Nächtigungszwecken liegt keine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken. (T4)
- 3 Ob 186/03d
Entscheidungstext OGH 17.12.2003 3 Ob 186/03d
Auch; nur T1; Beis wie T3 nur: Sie darf nur nicht als Absteigquartier benützt werden. (T5)
Beisatz: Eine vom Mieter nicht zu Wohnzwecken angeschaffte, von ihm nicht bewohnte Eigentumswohnung an einem anderen Ort schließt sein schutzwürdiges Interesse am Mietgegenstand nicht aus. Es muss auch Mietern gestattet sein, Eigentumswohnungen oder allenfalls Häuser zur Vermögensanlage anzuschaffen, ohne dass dies - soweit nicht Rechtsmissbrauch vorliegt - zum Verlust des schutzwürdigen Interesses an der Mietwohnung führen würde. (T6)
- 7 Ob 234/04v
Entscheidungstext OGH 20.10.2004 7 Ob 234/04v
nur T1
- 8 Ob 4/06f
Entscheidungstext OGH 23.02.2006 8 Ob 4/06f
nur T1
- 7 Ob 273/06g
Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 273/06g
Auch; nur T1; Beisatz: Bei einem Junggesellen kann naturgemäß kein allzu strenger Maßstab angelegt werden. (T7)
Beisatz: Die Beurteilung der Frage, ob von einer regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken gesprochen werden kann, ist von den Umständen des konkreten Einzelfalles abhängig und daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO, soweit nicht eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt. (T8)
- 8 Ob 46/09m
Entscheidungstext OGH 30.07.2009 8 Ob 46/09m
Auch; nur T1; Beis wie T5; Beis wie T7, Beisatz: Die regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken im Sinne des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt zwar voraus, dass die Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr als Mittelpunkt seiner Lebenshaltung benützt wird, jedoch kann an die Anforderungen dieses Lebensschwerpunkts bei einem Junggesellen naturgemäß kein allzu strenger Maßstab angelegt werden, weil doch ein „familiärer Mittelpunkt" nicht in Betracht kommt, sondern im Ergebnis nur ein Ort der Haushaltsführung. (T9)
Beisatz: Allein eine Benützung als „Absteigquartier" oder Freizeitwohnung reicht allerdings nicht aus. (T10)
- 1 Ob 157/11m
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 1 Ob 157/11m
Auch; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T8; Beis wie T9 nur: Die regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken im Sinne des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt zwar voraus, dass die Wohnung vom Gekündigten wenigstens während eines beträchtlichen Zeitraums im Jahr als Mittelpunkt seiner Lebenshaltung benützt wird, jedoch kann an die Anforderungen dieses Lebensschwerpunkts bei einem Junggesellen naturgemäß kein allzu strenger Maßstab angelegt werden. (T11)
- 5 Ob 187/13f
Entscheidungstext OGH 06.11.2013 5 Ob 187/13f
Vgl auch; Beis wie T8
- 3 Ob 174/14f
Entscheidungstext OGH 22.10.2014 3 Ob 174/14f
Vgl; nur T1; Beis wie T4; Beis wie T8; Beis wie T11
- 3 Ob 153/14t
Entscheidungstext OGH 18.12.2014 3 Ob 153/14t
Auch; Ähnlich nur T1; Beis ähnlich wie T8
- 5 Ob 77/15g
Entscheidungstext OGH 19.06.2015 5 Ob 77/15g
Vgl auch; Beis wie T5; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T10; Beis wie T11
- 5 Ob 180/16f
Entscheidungstext OGH 25.10.2016 5 Ob 180/16f
Vgl auch
- 3 Ob 12/17m
Entscheidungstext OGH 04.07.2017 3 Ob 12/17m
Beis wie T7; Beisatz: Untermieter einer Wohnung in Wien mit Wohnsitz in der Schweiz, der beabsichtigt, sich die Hälfte jedes Monats beruflich in Wien aufzuhalten. (T12)
- 7 Ob 220/17d
Entscheidungstext OGH 24.01.2018 7 Ob 220/17d
Auch; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T10; Beis wie T8
- 6 Ob 58/18z
Entscheidungstext OGH 24.05.2018 6 Ob 58/18z
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T10
- 7 Ob 189/17w
Entscheidungstext OGH 29.08.2018 7 Ob 189/17w
Auch; Veröff: SZ 2018/65
- 1 Ob 42/21i
Entscheidungstext OGH 21.04.2021 1 Ob 42/21i
Auch; Beis wie T7
- 4 Ob 113/24g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.06.2024 4 Ob 113/24g