Rechtssatz RS0076394
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076394
Entscheidungsdatum
25.05.2004
Rechtssatz
Soweit ein Urheberrecht an einen bearbeiteten Werk besteht, ist zur Verwertung der Bearbeitung die Zustimmung des Originalwerkurhebers erforderlich; dies gilt auch für Lichtbilder. "Gloria Wahlkampfporträt"
Entscheidungstexte
- 4 Ob 23/88
Entscheidungstext OGH 31.05.1988 4 Ob 23/88
Veröff: SZ 61/135 = MR 1988,161 = ÖBl 1989,118
- 4 Ob 13/92
Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 13/92
Auch; nur: Soweit ein Urheberrecht an einen bearbeiteten Werk besteht, ist zur Verwertung der Bearbeitung die Zustimmung des Originalwerkurhebers erforderlich. (T1) Veröff: SZ 65/49 = MR 1992,238 (Walter) = ÖBl 1992,75 = GRURInt 1993,176
- 4 Ob 9/96
Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 9/96
Auch; nur T1
- 4 Ob 2012/96b
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2012/96b
Ähnlich
- 4 Ob 2363/96w
Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2363/96w
Auch; nur T1; Beisatz: Das nicht autorisierte Veröffentlichen der Übersetzung eines urheberrechtlichen Schutz genießenden Sprachwerkes greift in die Rechte des Urhebers des Originalwerkes und des Übersetzers ein. Für die Legitimation des Klägers zur Unterlassungsklage reicht es daher aus, daß ihm nur ein (unbeschränktes) ausschließliches Werknutzungsrecht an dem in englischer Sprache verfaßten Originalwerk, nicht aber auch an der veröffentlichten Übersetzung eingeräumt wurde. (T2) Veröff: SZ 69/283
- 4 Ob 293/01v
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 293/01v
Vgl auch; Beisatz: Die Übersetzung eines geschützten Textes (Werkes oder Werkteils) ist selbst geschützt. (T3); Veröff: SZ 2002/10
- 4 Ob 115/04x
Entscheidungstext OGH 25.05.2004 4 Ob 115/04x
Auch; Beisatz: Das Veröffentlichungsrecht ist durch die Veräußerung der Fotos jedoch nicht erschöpft; der Urheber kann freilich dem Erwerber das Veröffentlichungsrecht - ausdrücklich oder schlüssig - einräumen. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076394
Dokumentnummer
JJR_19880531_OGH0002_0040OB00023_8800000_001