Rechtssatz RS0078075
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078075
Entscheidungsdatum
19.04.2018
Rechtssatz
Nicht schon aus der Unentgeltlichkeit bzw der Dauer des unentgeltlichen Verteilens einer Ware für sich allein darf auf die Gewöhnung der Beschenkten und die damit verbundenen Neigung, künftighin aus Bequemlichkeit von der unbeeiflußten Prüfung des Angebotes der Mitbewohner abzusehen, geschlossen werden; im allgemeinen wird wohl die Qualität der Konkurrenzprodukte den Ausschlag dafür geben, ob deren Absatz durch das Verteilen von Gratisware auf Dauer wesentlich beeinflußt werden kann. Bei Tageszeitungsnehmer können zwar Leitartikel, Kolumnen und Serien einen solchen Gewöhnungseffekt herbeiführen; umgekehrt bieten häufig auch die Schlagzeilen der Titelseiten einen unmittelbaren Kaufanreiz. Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung oder eine Gewöhnung des Publikums durch das Gratisverteilen einer Tageszeitung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 381/87
Entscheidungstext OGH 19.01.1988 4 Ob 381/87
Veröff: SZ 61/5 = WBl 1988,195 = MR 1988,56 (Korn) = ÖBl 1988,69
- 4 Ob 102/91
Entscheidungstext OGH 19.11.1991 4 Ob 102/91
Auch; nur: Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung oder eine Gewöhnung des Publikums durch das Gratisverteilen einer Tageszeitung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden. (T1)
- 4 Ob 22/99k
Entscheidungstext OGH 04.02.1999 4 Ob 22/99k
Vgl auch; nur: Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden. (T2)
- 4 Ob 323/99z
Entscheidungstext OGH 14.12.1999 4 Ob 323/99z
auch; nur T2
- 4 Ob 47/00s
Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 47/00s
Vgl auch; nur T1
- 4 Ob 121/02a
Entscheidungstext OGH 16.07.2002 4 Ob 121/02a
Auch; nur T1
- 4 Ob 195/02h
Entscheidungstext OGH 24.09.2002 4 Ob 195/02h
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Gratisverteilung einer Wochenzeitung durch drei Monate hindurch ist im Sinne des § 1 UWG dann sittenwidrig, wenn damit die Gefahr der Marktverstopfung verbunden ist. (T3)
- 4 Ob 246/02h
Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 246/02h
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gratisvorführung von Filmen während weniger Wochen in den Sommermonaten - keine Gefahr der Behinderung. (T4); Beisatz: Dass es grundsätzlich verboten wäre, Filme vorzuführen, ohne ein Eintrittsgeld zu verlangen, kann dem Lichtschauspielgesetz nicht entnommen werden; ist nicht schlechthin sittenwidrig im Sinn des §1UWG. (T5)
- 4 Ob 63/18w
Entscheidungstext OGH 19.04.2018 4 Ob 63/18w
Auch; nur T1; nur T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078075
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018
Dokumentnummer
JJR_19880119_OGH0002_0040OB00381_8700000_001