Rechtssatz RS0082465
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082465
Entscheidungsdatum
28.08.2018
Rechtssatz
Auf unmittelbare Beziehungen zu dem den Anspruch erhebenden Inhaber gegründete Einwendungen sind, wie sich aus einem Umkehrschluss aus Art 17 WG ergibt, immer zulässig. Damit ist es auch dem Akzeptanten ermöglicht, die aus dem der Wechselbegebung zugrundeliegenden bürgerlichen Rechtsgeschäft (dem Wechselbegebungsvertrag) erfließenden materiellrechtliche Einwendungen im Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag dem Aussteller gegenüber erfolgreich zu erheben.Auf unmittelbare Beziehungen zu dem den Anspruch erhebenden Inhaber gegründete Einwendungen sind, wie sich aus einem Umkehrschluss aus Artikel 17, WG ergibt, immer zulässig. Damit ist es auch dem Akzeptanten ermöglicht, die aus dem der Wechselbegebung zugrundeliegenden bürgerlichen Rechtsgeschäft (dem Wechselbegebungsvertrag) erfließenden materiellrechtliche Einwendungen im Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag dem Aussteller gegenüber erfolgreich zu erheben.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 664/80
Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 664/80
Veröff: SZ 53/138 = GesRZ 1981,42 (teilweise zustimmend Ostheim) = GesRZ 1981,163 (ablehnend Heil)
- 1 Ob 715/82
Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 715/82
nur: Auf unmittelbare Beziehungen zu dem den Anspruch erhebenden Inhaber gegründete Einwendungen sind immer zulässig. (T1)
- 8 Ob 29/90
Entscheidungstext OGH 28.11.1991 8 Ob 29/90
nur T1; Veröff: SZ 64/169 = JBl 1992,525 = ÖBA 1992,579 = RdW 1992,74
- 8 Ob 1/94
Entscheidungstext OGH 16.06.1994 8 Ob 1/94
nur: Auf unmittelbare Beziehungen zu dem den Anspruch erhebenden Inhaber gegründete Einwendungen sind, wie sich aus einem Umkehrschluß aus Art 17 WG ergibt, immer zulässig. (T2)
- 1 Ob 627/93
Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 627/93
Vgl
- 8 Ob 221/01k
Entscheidungstext OGH 28.03.2002 8 Ob 221/01k
Beisatz: Hier: Diskontgeschäft. (T3)
- 8 Ob 156/09p
Entscheidungstext OGH 22.04.2010 8 Ob 156/09p
Vgl auch; Beisatz: Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Art 17 WG auch dann entgegen gehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt. (T4); Veröff: SZ 2010/44
- 8 Ob 147/17a
Entscheidungstext OGH 28.08.2018 8 Ob 147/17a
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2018/63
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082465
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
JJR_19801031_OGH0002_0010OB00664_8000000_003