Rechtssatz RS0083001
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083001
Entscheidungsdatum
19.09.2013
Rechtssatz
Steht dem durch die Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung von Liegenschaftsanteilen geschädigten Erstkäufer ein Schadenersatzanspruch durch Naturalrestitution zu, kann eine solche durch ein bloßes Begehren auf Löschung der Eigentumseinverleibung des Drittkäufers nicht erlangt werden: Das Löschungsbegehren stellt daher ein aliud gegenüber einem Begehren auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechts des Geschädigten dar.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 537/95
Entscheidungstext OGH 27.07.1995 1 Ob 537/95
- 7 Ob 225/03v
Entscheidungstext OGH 29.09.2004 7 Ob 225/03v
Auch
- 4 Ob 198/08h
Entscheidungstext OGH 15.12.2008 4 Ob 198/08h
Vgl auch; Beisatz: Hat der Erstkäufer - wie im vorliegenden Fall - mangels der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlung des Kaufpreises noch keinen fälligen Anspruch auf Einverleibung seines Eigentumsrechts erworben, kann er die Übertragung des Eigentumsrechts auch nicht vom Zweitkäufer im Wege der Naturalrestitution verlangen. Diesfalls kann die Wiederherstellung des vorherigen Zustands im Wege der Naturalrestitution nur im Rückfall des Eigentumsrechts an den Verkäufer bestehen. (T1)
- 1 Ob 140/13i
Entscheidungstext OGH 19.09.2013 1 Ob 140/13i
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083001
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2013
Dokumentnummer
JJR_19950727_OGH0002_0010OB00537_9500000_001