Rechtssatz RS0085453
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085453
Entscheidungsdatum
29.11.2005
Rechtssatz
Der Versicherte darf nicht auf andere als die bisher überwiegend geleisteten Tätigkeiten verwiesen werden. Wohl aber ist es zulässig, ihn auf Tätigkeiten zu verweisen, die zwar im Kernbereich (vergleiche SSV-NF 2/53) völlig mit der bisherigen Tätigkeit übereinstimmen, bei denen jedoch Nebentätigkeiten wegfallen, die mit der Haupttätigkeit nicht typischerweise verbunden sind.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 223/89
Entscheidungstext OGH 07.11.1989 10 ObS 223/89
Veröff: SSV-NF 3/130
- 10 ObS 251/91
Entscheidungstext OGH 22.10.1991 10 ObS 251/91
- 10 ObS 38/92
Entscheidungstext OGH 24.03.1992 10 ObS 38/92
Veröff: SSV-NF 6/35
- 10 ObS 219/92
Entscheidungstext OGH 29.09.1992 10 ObS 219/92
Veröff: SSV-NF 6/104
- 10 ObS 145/95
Entscheidungstext OGH 12.09.1995 10 ObS 145/95
Beisatz: Hier: § 253 d Abs 1 Z 4 ASVG. (T1)
- 10 ObS 2061/96b
Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 2061/96b
nur: Wohl aber ist es zulässig, ihn auf Tätigkeiten zu verweisen, die zwar im Kernbereich (vergleiche SSV-NF 2/53) völlig mit der bisherigen Tätigkeit übereinstimmen, bei denen jedoch Nebentätigkeiten wegfallen, die mit der Haupttätigkeit nicht typischerweise verbunden sind. (T2); Beis wie T1; Beisatz: Ob der Versicherte die überwiegend ausgeübte Tätigkeit iS des § 253 d Abs 1 Z 3 ASVG weiter ausüben kann, richtet sich daher nur nach der Haupttätigkeit. (T3)
- 10 ObS 2461/96a
Entscheidungstext OGH 28.01.1997 10 ObS 2461/96a
Auch; nur T2; Beis wie T3
- 10 ObS 289/97s
Entscheidungstext OGH 16.09.1997 10 ObS 289/97s
nur T2; Beisatz: Fensterreinigungsarbeiten gehören durchaus zum Kernbereich der Tätigkeiten einer Reinigungskraft (Raumpflegerin). (T4)
- 10 ObS 428/97g
Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 ObS 428/97g
nur T2; Beisatz: Bei Verkäufern von Teppichen und Bodenbelägen in einem großen Einrichtungshaus zählen umfangreiche Gehleistungen zum Kernbereich dieser Form der Verkaufstätigkeit. (T5)
- 10 ObS 223/98m
Entscheidungstext OGH 15.09.1998 10 ObS 223/98m
Auch; Beis wie T1; Beis wie T3
- 10 ObS 127/01a
Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 127/01a
Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Hat der Versicherte in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend nur eine einzige Tätigkeit ausgeübt hat, liegen die Voraussetzungen des § 253d ASVG vor, wenn er nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit zu verrichten; eine Verweisung auf gleichartige Tätigkeiten scheidet nach dem Gesetzeswortlaut aus. (T7)
- 10 ObS 148/01i
Entscheidungstext OGH 28.06.2001 10 ObS 148/01i
nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Der Kernbereich einer Tätigkeit ergibt sich aus den Umständen, die ihr Wesen ausmachen und diese von anderen Tätigkeiten unterscheiden. (T6)
- 10 ObS 88/02t
Entscheidungstext OGH 16.04.2002 10 ObS 88/02t
nur: Der Versicherte darf nicht auf andere als die bisher überwiegend geleisteten Tätigkeiten verwiesen werden. (T8); Beis wie T1
- 10 ObS 64/04s
Entscheidungstext OGH 27.07.2004 10 ObS 64/04s
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ein Fabriksportier, der berufstypisch auch Nacht-und Schichtdienst zu verrichten hat, kann nicht auf die Tätigkeit eines (Behörden-)Portiers verwiesen werden. (T9)
- 10 ObS 89/05v
Entscheidungstext OGH 29.11.2005 10 ObS 89/05v
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085453
Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_010OBS00223_8900000_001