Rechtssatz RS0103634
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103634
Entscheidungsdatum
21.09.2017
Rechtssatz
Das Scheidungsbegehren eines Betroffenen, dem ein Sachwalter gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB beigegeben ist, bedarf der Zustimmung des Sachwalters.Das Scheidungsbegehren eines Betroffenen, dem ein Sachwalter gemäß Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 3, ABGB beigegeben ist, bedarf der Zustimmung des Sachwalters.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 518/96
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 518/96
Veröff: SZ 69/75
- 7 Ob 230/01a
Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 230/01a
Beisatz: Nichts anderes kann für eine auf Nichtigkeit gemäß § 22 Abs 1 EheG gestützte Klage gelten. (T1)
- 5 Ob 94/05t
Entscheidungstext OGH 10.05.2005 5 Ob 94/05t
Vgl auch; Beisatz: Ein gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellter Sachwalter ist grundsätzlich zur Erhebung einer auf § 55 EheG gestützten Scheidungsklage für den Betroffenen befugt. Für die Erhebung der Scheidungsklage ist - im Gegensatz zur Scheidung im Einvernehmen - keine so spezifisch höchstpersönliche und inhaltlich nicht weiter zu überprüfende Willensbildung gefordert, die unbedingt die persönliche Rechtsausübung des Berechtigten zwingend geboten erscheinen lässt und im Ergebnis die Untrennbarkeit der Ehe eines (inzwischen) Geschäftsunfähigen zur Folge hätte. Eine derartige Klage bedarf der sachwalterschaftsgerichtlichen Genehmigung. (T2)
- 2 Ob 48/12s
Entscheidungstext OGH 28.03.2012 2 Ob 48/12s
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Auch bei Persönlichkeitsrechten, die nur der berechtigten Person zustehen, die somit höchstpersönlich sind, ist die Rechtsdurchsetzung nach der Judikatur keineswegs „vertretungsfeindlich“. (T3)
Bem: Vgl 6 Ob 106/03m. (T4)
- 5 Ob 160/13k
Entscheidungstext OGH 20.09.2013 5 Ob 160/13k
Vgl
- 7 Ob 134/17g
Entscheidungstext OGH 21.09.2017 7 Ob 134/17g
Vgl; Beis wie T3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103634
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018
Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0010OB00518_9600000_001