Rechtssatz RS0116036
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116036
Entscheidungsdatum
23.06.2021
Rechtssatz
Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und Abs 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Die Partei, die ihre Prozessunfähigkeit behauptet, kann mit dem ihr zu Gebote stehenden ordentlichen Rechtsmittel den Nichtigkeitsgrund geltend machen. Ist die Rechtsmittelfrist verstrichen, daher die formelle Rechtskraft eingetreten, kann sie bis spätestens vier Wochen nach der - jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung bildenden - Zustellung an ihren gesetzlichen Vertreter durch diesen Nichtigkeitsklage aus dem Grund des § 529 Abs 1 Z 2 ZPO erheben.Unter Rechtskraft im Sinn des Paragraph 529, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 2 und des Paragraph 534, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 3, ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Die Partei, die ihre Prozessunfähigkeit behauptet, kann mit dem ihr zu Gebote stehenden ordentlichen Rechtsmittel den Nichtigkeitsgrund geltend machen. Ist die Rechtsmittelfrist verstrichen, daher die formelle Rechtskraft eingetreten, kann sie bis spätestens vier Wochen nach der - jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung bildenden - Zustellung an ihren gesetzlichen Vertreter durch diesen Nichtigkeitsklage aus dem Grund des Paragraph 529, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO erheben.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 6/01s
Entscheidungstext OGH 18.12.2001 1 Ob 6/01s
Verstärkter Senat; Veröff: SZ 74/200
- 1 Ob 10/02f
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 10/02f
nur: Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und Abs 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Ist die Rechtsmittelfrist verstrichen, daher die formelle Rechtskraft eingetreten, kann sie bis spätestens vier Wochen nach der-jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung bildenden - Zustellung an ihren gesetzlichen Vertreter durch diesen Nichtigkeitsklage aus dem Grund des § 529 Abs 1 Z 2 ZPO erheben. (T1); Veröff: SZ 2002/8
- 9 Ob 28/03p
Entscheidungstext OGH 02.04.2003 9 Ob 28/03p
nur: Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen. (T2)
- 6 Ob 127/03z
Entscheidungstext OGH 11.09.2003 6 Ob 127/03z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Nichtigkeit nach § 529 Abs 1 Z 2 erster Fall ZPO (Ortsabwesenheit). (T3)
- 9 Ob 89/04k
Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 Ob 89/04k
- 10 ObS 73/05s
Entscheidungstext OGH 09.08.2005 10 ObS 73/05s
Vgl auch
- 5 Ob 261/05a
Entscheidungstext OGH 21.02.2006 5 Ob 261/05a
GlRS; Ausdrücklich gegenteilig zu T3; Beisatz: Der Einwand, dass die Zustellung wegen Ortsabwesenheit unwirksam sei (§ 17 Abs 3 ZustG) ist mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO geltend zu machen. (T4); Beisatz: Ist die Zustellung unwirksam, scheidet eine Nichtigkeitsklage deshalb aus, weil es an der formellen Rechtskraft der Entscheidung fehlt. (T5)
- 7 Ob 5/06w
Entscheidungstext OGH 20.04.2006 7 Ob 5/06w
Ausdrücklich gegenteilig zu T3; Beis wie T4; Beis wie T5
- 4 Ob 182/06b
Entscheidungstext OGH 17.10.2006 4 Ob 182/06b
Auch
- 2 Ob 148/06p
Entscheidungstext OGH 30.11.2006 2 Ob 148/06p
Beis wie T4; Beis wie T5
- 10 Ob 41/07p
Entscheidungstext OGH 17.04.2007 10 Ob 41/07p
Vgl; Beis wie T5
- 2 Ob 37/08t
Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 37/08t
Vgl aber; Gegenteilig zu T3; Ähnlich Beis wie T4; Ähnlich Beis wie T5; Beisatz: Keine Anwendbarkeit des Rechtssatzes im Fall einer Zustellung des Urteils an den infolge Konkurseröffnung verfügungsunfähigen Gemeinschuldner anstatt an den Masseverwalter. (T6)
- 1 Ob 71/10p
Entscheidungstext OGH 10.08.2010 1 Ob 71/10p
Beis gegenteilig zu T3; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T6
- 3 Ob 101/11s
Entscheidungstext OGH 24.08.2011 3 Ob 101/11s
Beis wie T5
- 2 Ob 128/12f
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 2 Ob 128/12f
Auch; nur T1; Gegenteilig zu Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage, wenn fälschlicherweise dem Besachwalterten anstelle seines bereits bestellten Sachwalters zugestellt wurde. (T7)
- 6 Ob 16/14t
Entscheidungstext OGH 13.03.2014 6 Ob 16/14t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Gesetzwidrige Bestellung eines Zustellkurators im Außerstreitverfahren. (T8)
Bem: Vgl RS0126542 (T9)
- 6 Ob 126/20b
Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 126/20b
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116036
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20011218_OGH0002_0010OB00006_01S0000_001