Rechtssatz RS0119948
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119948
Entscheidungsdatum
28.09.2022
Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung von Kindern nach dem HKÜ und der Frage des Bestehens eines (Mit-)Sorgerechts nach dem anzuwendenden Sachrecht knüpft Art 3 HKÜ unmissverständlich an den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes an.Bei der Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung von Kindern nach dem HKÜ und der Frage des Bestehens eines (Mit-)Sorgerechts nach dem anzuwendenden Sachrecht knüpft Artikel 3, HKÜ unmissverständlich an den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes an.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 89/05t
Entscheidungstext OGH 11.05.2005 3 Ob 89/05t
- 1 Ob 167/08b
Entscheidungstext OGH 30.09.2008 1 Ob 167/08b
Vgl auch; Beisatz: Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint. (T1)
Beisatz: Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden. (T2)
Beisatz: Die Beurteilung, ob eine Verbringung widerrechtlich im Sinne des Art 3 HKÜ ist, haben die Behörden des Entführungsstaats autonom vorzunehmen. (T3)
- 5 Ob 47/09m
Entscheidungstext OGH 12.05.2009 5 Ob 47/09m
Vgl auch; Beisatz: Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ dann rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person nach der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Besuchsrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird. (T4)
Veröff: SZ 2009/64
- 1 Ob 176/09b
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 176/09b
Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Nach Art3 HKÜ ist nur die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht, nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht aber auch die Frage, ob das Verbringen oder Zurückhalten in Verletzung dieses Sorgerechts als widerrechtlich anzusehen ist. (T5)
Beisatz: Vom Standpunkt des Übereinkommens aus ist das Verbringen eines Kindes durch einen der gemeinsam Sorgeberechtigten ohne Genehmigung des anderen -unabhängig vom in Ansehung des Innehabens des Sorgerechts anzuwendenden nationalen Recht- widerrechtlich. Die spezifische staatsvertragliche Widerrechtlichkeit ist in diesen Fällen zwar möglicherweise nicht das Ergebnis einer gesetzwidrigen Handlung, sondern des Umstands, dass dieses Verhalten die durch das Gesetz ebenfalls geschützten Rechte des anderen Elternteils missachtet und ihre normale Ausübung unterbricht. (T6)
Beisatz: Hier: Zum französischen Sachrecht. (T7)
- 5 Ob 260/09k
Entscheidungstext OGH 11.02.2010 5 Ob 260/09k
Vgl; Beisatz: Die Widerrechtlichkeit des Verbringens und Zurückhaltens eines Kindes nach Art 3 lit a und b HKÜ ergibt sich maßgeblich daraus, ob dem anderen Elternteil im Zeitpunkt des Verbringens der Kinder in den Zufluchtsstaat ein (Mit-)Sorgerecht zustand. (T8)
- 1 Ob 219/10b
Entscheidungstext OGH 25.01.2011 1 Ob 219/10b
Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T5 nur: Nach Art 3 HKÜ ist die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht, nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (T9)
Beis wie T8
- 6 Ob 103/11g
Entscheidungstext OGH 18.07.2011 6 Ob 103/11g
Vgl auch; Beisatz: Hier: „Unzulässiges Vorbringen“ nach dem ESÜ. (T10)
Beisatz: Hier: Dänisches Recht. (T11)
Veröff: SZ 2011/93
- 6 Ob 167/14y
Entscheidungstext OGH 09.10.2014 6 Ob 167/14y
Auch
- 6 Ob 123/16f
Entscheidungstext OGH 27.06.2016 6 Ob 123/16f
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Alleinige Obsorgeberechtigung eines mit Urteil des Regierungsamts Budapest bestellten Amtsvormunds. (T12)
- 6 Ob 89/19k
Entscheidungstext OGH 23.05.2019 6 Ob 89/19k
Auch; Beisatz: Hier: Aufenthaltsbestimmung nach polnischem Recht. (T13)
- 7 Ob 100/22i
Entscheidungstext OGH 28.09.2022 7 Ob 100/22i
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Die beklagte, mit dem klagenden Vater gemeinsam obsorgeberechtigte, Mutter verbrachte das gemeinsame, damals noch nicht zwei Jahre alte Kind aus den USA nach Österreich. (T14)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119948
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022
Dokumentnummer
JJR_20050511_OGH0002_0030OB00089_05T0000_001