RS0143718
Rechtssatz
29.04.2026Zivilrecht
Gemäß Art 25 Abs 2 EuVTVO wird eine öffentliche Urkunde, die – wie hier der slowenische Notariatsakt – im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckt, ohne dass es einer Vollst …