RS0072679
Rechtssatz
1982 – zuletzt 11.07.2006Zivilrecht; Strafrecht
Da der Besitz eines Inhaberschecks den Inhaber bereits legitimiert, braucht der Erwerber des Schecks grundsätzlich die Berechtigung des Veräußerers nicht zu prüfen. Dies gilt auch bei einem Verrechnungsscheck. Der sich auf Art 39 SchG stützende Verrechnungs …