RS0014860
Rechtssatz
24.04.1992Zivilrecht
Fragt ein Kreditinstitut bei einem anderen, auf das ein Scheck gezogen wurde, wegen Abgabe einer Einlösungszusage an, trifft es ohne weiteres Befragen des Bezogenen grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, daß der Scheckbetrag zur Abdeckung eines bei ihr off …