RS0072760
Rechtssatz
20.12.1990Zivilrecht
Die schriftliche Vorlegungserklärung der bezogenen Bank, mit der die Verweigerung der Zahlung protestersetzend festgestellt wird, hat nicht nur den Vorlegungstag, sondern auch den Tag der Beurkundung der Vorlegung und Zahlungsverweigerung anzugeben, bei son …