RS0066327
Rechtssatz
18.08.1960Zivilrecht
Die Ansicht, eine Entscheidung gemäß § 6 LPfG könne durch Rekurs nicht angefochten werden, da der Verpflichtete auf einen Antrag gemäß § 8 LPfG beschränkt sei, ist unrichtig. Gemäß § 65 Abs 1 EO ist gegen die im Exekutionsverfahren ergehenden richterlichen …