RS0054289
Rechtssatz
1960 – zuletzt 08.10.1981Strafrecht
§ 2 DevG unterscheidet ebenso wie § 24 Abs 1 lit a DevG nicht zwischen Deviseninländern und Devisenausländern, so daß sich auch ein Devisenausländer, der in dieses Monopol der Nationalbank in Österreich eingreift, sich des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a De …