RS0125486
Rechtssatz
29.09.2009Zivilrecht
Im Hinblick darauf, dass der „Arbeitsablauf" einen „ständigen" Wechsel erfordern muss, damit Schwerarbeit gegeben ist, bedeutet dies, dass der Wechsel zwischen Tiefkühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen bestimmend für den Arbeitsablauf ist, also zumindest s …