RS0130112
Rechtssatz
zuletzt 27.03.2020Zivilrecht
Für Personen, die ab 1.1.1955 geboren wurden, sind Versicherungsmonate, die vor dem 1.1.2005 gelegen sind, als Beitrags- oder Ersatzmonate zu qualifizieren; Versicherungsmonate, die ab 1.1.2005 liegen, stellen immer Beitragszeiten dar.