RS0129717
Rechtssatz
23.10.2014Strafrecht
Wird dem Betroffenen vor Rechtswirksamkeit des Antrags auf Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 StGB ein einstweiliger Sachwalter für einen Tätigkeitsbereich, der das Strafverfahren umfasst, bestellt, ist der Antrag auch diesem zuzustellen, anderenfalls der Antra …