RS0083881
Rechtssatz
1994 – zuletzt 27.08.2002Zivilrecht
Die Tätigkeit von Masseuren kann der ärztlichen Hilfe als Kassenleistung nur zugeordnet werden, wenn der Masseur in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung zu einem Arzt steht, die sicherstellt, daß er unter Aufsicht und Anleitung durch den Arzt tätig …