RS0133457
Rechtssatz
zuletzt 27.01.2021Zivilrecht
Auch bei direkten Leistungszusagen, die vor Inkrafttreten des BGBl I 2018/54 vereinbart wurden, ist bei Beurteilung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften aus Beschäftigungszeiten, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen, für den Ablauf der Un …