RS0017374
Rechtssatz
1975 – zuletzt 02.07.1981Zivilrecht
Die Ausgleichung im Innenverhältnis der an dem Unfall Beteiligten ist je nach - dem unterschiedlich zu behandeln, ob es sich um den Ausgleich nach Leistung an einen Dritten oder um gegenseitige Ansprüche, sei es auch bei einer Vielzahl von Beteiligten, unte …