RS0004366
Rechtssatz
09.07.1952Zivilrecht
Wenn die Abnahmeexekution fruchtlos verlaufen ist, weil sich die Annahme des betreibenden Gläubigers, der Verpflichtete habe diese Sachen in seiner Gewahrsame, als unrichtig erwies, kann ein Exekutionsantrag nach §§ 353, 354 EO gestellt werden (entgegen der …