RS0123873
Rechtssatz
29.05.2008Zivilrecht
Feststellungen, dass dem Bewohner ein bestimmtes Medikament in Fällen verabreicht wird, in denen seine Aggressionsausbrüche zu einem derart hohen Grad der Gefährdung seiner Person führen, dass die freiheitsbeschränkende Maßnahme zur Gefahrenabwehr unerlässl …