RS0133503
Rechtssatz
zuletzt 25.01.2022Zivilrecht
Der Umstand, dass ein Kläger eine pauschalierte Entschädigungsleistung von der Stiftung Opferschutz der Katholischen Kirche in Österreich erhalten hat, hat (nur) zur Folge, dass sein Opferstatus (die erlittene Gewalt), nicht mehr gesondert zu prüfen ist. Di …