RS0064655
Rechtssatz
1985 – zuletzt 31.01.2022Zivilrecht
Eine Anfechtungsklage, die bloß eine bestimmte Rechtshandlung ohne Vorbringen zu einem spezifischen Anfechtungstatbestand behauptet und mit der Behauptung, diese Rechtshandlung sei anfechtbar, deren Unwirksamerklärung begehrt, ist unschlüssig; das muß umso …