RS0128568
Rechtssatz
15.01.2013Zivilrecht
Online-Verkäufe, bei denen der Vertrag mit jenem Verbraucher zustande kommt, der bei Ablauf der vom Unternehmer gesetzten Frist das höchste Gebot abgegeben hatte, fallen nicht unter den Begriff der „Versteigerung“ iSv § 5b Z 4 KSchG. Das in § 5e KSchG gereg …