RS0067533
Rechtssatz
1993 – zuletzt 20.03.2007Zivilrecht; Strafrecht
Das Impressum soll die Medienkonsumenten darüber aufklären, wer hinter dem Medium steht; seine Angaben sollen aber auch den von einer Berichterstattung Betroffenen in die Lage versetzen, seine Ansprüche gegen die richtige Person zu richten und richtig zu ad …