RS0134939
Rechtssatz
08.10.2024Zivilrecht
Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, die vom zuständigen Arbeitsamt ordnungsgemäß festgestellt werden, gelten nach Art 17 Abs 1 letzter Satz Unionsbürger-RL als Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Rechtsauffassung, wonach sich die Fiktion nur auf die Arbeit …