RS0072251
Rechtssatz
zuletzt 17.03.1982Zivilrecht
Die Befugnis, Vergleiche auf Leistung des Unterhalts zu genehmigen, ist so zu verstehen, daß der diesbezügliche Wirkungskreis nur Vergleiche betrifft, die die Unterhaltsbemessung zum Gegenstand haben. Ein Vergleich, mit dem auf eine Antragstellung auf Unter …