RS0131807
Rechtssatz
15.11.2017Zivilrecht
Der Ausschlussgrund nach § 3 Abs 1 Z 2 StEG 2005 betrifft Sachverhalte, bei denen die ursprünglich bestehende Strafbarkeit aus rechtlichen Gründen entfällt, die erst nach Festnahme oder Anhaltung eingetreten sind. Ergeben die Ermittlungen, dass der Beschuld …