RS0093329
Rechtssatz
05.10.1979Strafrecht
Unmittelbarer Täter der Nötigung (zur Unzucht) ist auch, wer ohne an der vorangegangenen Drohung teilgenommen zu haben, aber in deren Kenntnis, den Erfolg (= die abgenötigte Handlung, die Unzucht) durch Fortsetzung und Verwirklichung der eingeleiteten Wille …