RS0096121
Rechtssatz
30.08.1983Strafrecht
Erfaßt nur die Fälle persönlicher Begünstigung. Eine sachliche Begünstigung, sofern sie nicht (als Hehlerei nach § 164 StGB oder nach den § 232 Abs 2, 235, 237, 238 Abs 2 StGB) selbständig strafbar ist, kann dieses Delikt nur dann verwirklichen, wenn sie al …