RS0108090
Rechtssatz
24.06.1997Zivilrecht
Dem Umsatzsteuerrecht ist ein "Mischsteuersatz" als steuerliche Belastung einer Mehrzahl von Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, jedoch für ein Pauschalentgelt als Gegenleistung erbracht wurden, fremd. Ein Rechnungsgesamtbetrag bedar …