RS0076956
Rechtssatz
22.08.1995Zivilrecht
Schon aus dem Wortlaut des § 127 Abs 2 UVG, aber auch aus der in dieser Bestimmung normierten Pflicht des gesetzlichen Unterhaltssachwalters, die von ihm hereingebrachten Unterhaltsbeiträge, soweit aus ihnen die Forderungen des Bundes auf Rückzahlung der Vo …