RS0061197
Rechtssatz
1981 – zuletzt 12.10.1993Zivilrecht
Der Gebrauch einer gewählten Firma darf nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen; das gilt auch dann, wenn die beanstandete Firma im Handelsregister eingetragen ist (so bereits bei Verstößen nach § 9 UWG ÖBl 1979,45; ÖBl 1976,45 ua; bei Vers …