RS0134584
Rechtssatz
19.10.2023Zivilrecht
Die Verständigungspflicht dient dem Schutz des Vertragsbediensteten, der dadurch die Chance haben soll, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Dienst vor Ablauf der Jahresfrist wieder antreten zu können, oder zumindest eine vertragliche Verlängerung des …