RS0080724
Rechtssatz
25.05.1994Zivilrecht
Weist der Versicherer ausgehend von einer unrichtigen Auskunft des Gerichtes, daß noch kein Eigentumswechsel eingetreten sei, die Aufkündigung des Versicherungsvertrages durch den Ersteher zurück, ist diese Aufkündigung dennoch als einseitige, empfangsbedür …