RS0134351
Rechtssatz
zuletzt 25.04.2023Zivilrecht
Eine Gutscheinkarte, die in zumindest zwei Einkaufszentren genutzt werden kann, ist eine einheitliche, gemeinsame Gutscheinkarte, die nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 3 Z 11 lit a ZaDiG fällt.