Norm Regelung der mit Kärnten verbundenen Interessen (Italien)× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Regelung der mit Kärnten verbundenen Interessen (Italien) Fassungen (Gesetz) ab 08.07.1926 — BGBl. Nr. 177/1926 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.07.1926 BGBl. Nr. 177/1926 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.07.1926 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTitel I.Rechte und Interessen der Länder.Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Titel II.Landesfonds und Landeskulturrat.Art. 5Titel III.Rechte und Interessen der Gemeinden.Art. 6Art. 7Art. 8Titel IV.Nachbarschaften und andere Agrargemeinschaften.Art. 9Teil V.Holzbezugsrechte, Weiderechte und anderes.Art. 10Art. 11Art. 12Titel VI.Allgemeine Bestimmungen.Art. 13Art. 14Art. 15