Zollabkommen über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen
Fassungen (Gesetz)
ab 21.12.1962 — BGBl. Nr. 336/1962 (Stammfassung)▾
| Inkrafttreten | Außerkrafttreten | Kundmachung |
| heute | 21.12.1962 | |
BGBl. Nr. 336/1962 (Stammfassung) |
Gliederung Fassung vom 21.12.1962 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§