Norm Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom× ▾ ‹›Gliederung Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1992 — BGBl. Nr. 348/1992▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.07.199230.06.2002 § → § BGBl. Nr. 348/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 330/1999 01.09.198730.06.1992 BGBl. Nr. 397/1987 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gliederung der LehrabschlußprüfungDurchführung der praktischen Prüfung§ 2Prüfarbeit§ 3FachgesprächDurchführung der theoretischen Prüfung§ 4Allgemeine Bestimmungen§ 5Fachrechnen§ 6Fachkunde§ 7Fachzeichnen§ 8Wiederholungsprüfung§ 9ZusatzprüfungSchlußbestimmungen§ 10§ 11