Norm Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz× ▾ ‹›Gliederung Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz Fassungen (Gesetz) ab 02.04.1976 — BGBl. Nr. 116/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.04.1976 BGBl. Nr. 116/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.04.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Betriebsbewilligung§ 3Ansuchen um Betriebsbewilligung§ 4Erteilung der Betriebsbewilligung§ 5Bewilligungspflichtige Änderungen§ 6Vorschreibung weiterer Maßnahmen§ 7Auflegen von Vorschriften und Bescheiden§ 8Behördenzuständigkeit§ 9Strafbestimmungen§ 10Übergangsbestimmungen