Norm Abgeltung von Mehrleistungen im Rahmen der Schulversuche im berufsbildenden Schulwesen und zur Sonderschule× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Abgeltung von Mehrleistungen im Rahmen der Schulversuche im berufsbildenden Schulwesen und zur Sonderschule Fassungen (Gesetz) ab 02.01.1979 — BGBl. Nr. 147/1979▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 02.01.197931.12.1993 § → § BGBl. Nr. 147/1979 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1994 01.01.197901.01.1979 § → § — 01.09.197631.12.1978 BGBl. Nr. 484/1977 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.01.1979 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)(Anm.: Zu § 2 der V, BGBl. Nr. 484/1977)